Immobilienkauf vom Exgatten
So lange ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht noch während der Vermögensauseinandersetzung vereinbart wird, ist auch der spätere Kauf aufgrund dieses Vorkaufsrechts grunderwerbsteuerfrei.
Auf den Kauf einer Immobilie von nahen Verwandten fällt keine Grunderwerbsteuer an. Das gilt auch für den Kauf vom früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung. Vereinbaren die Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht für den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten, ist der spätere Kauf durch Ausübung des Vorkaufsrechts ebenfalls steuerfrei. Das gilt allerdings nur, wenn das Vorkaufsrecht gegenüber dem Expartner ausgeübt wird. Nach dessen Tod ist der Kauf von den Erben nicht mehr steuerfrei möglich.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen