Immobilienkauf vom Exgatten

So lange ein notariell beurkundetes Vorkaufsrecht noch während der Vermögensauseinandersetzung vereinbart wird, ist auch der spätere Kauf aufgrund dieses Vorkaufsrechts grunderwerbsteuerfrei.

Auf den Kauf einer Immo­bi­lie von nahen Ver­wand­ten fällt kei­ne Grund­er­werb­steu­er an. Das gilt auch für den Kauf vom frü­he­ren Ehe­gat­ten im Rah­men der Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung. Ver­ein­ba­ren die Ehe­gat­ten im Rah­men der Ver­mö­gens­aus­ein­an­der­set­zung ein nota­ri­ell beur­kun­de­tes Vor­kaufs­recht für den Mit­ei­gen­tums­an­teil des ande­ren Ehe­gat­ten, ist der spä­te­re Kauf durch Aus­übung des Vor­kaufs­rechts eben­falls steu­er­frei. Das gilt aller­dings nur, wenn das Vor­kaufs­recht gegen­über dem Expart­ner aus­ge­übt wird. Nach des­sen Tod ist der Kauf von den Erben nicht mehr steu­er­frei mög­lich.