Gestaltungsmissbrauch durch Übernahme von Verbindlichkeiten
Die Übernahme von Verbindlichkeiten durch eine GbR, die allein dem Zweck dient, Privatausgaben in den steuerlichen Bereich zu verlagern, ist ein Gestaltungsmissbrauch.
Die Einbringung von Verbindlichkeiten in eine GbR, die allein dem Zweck dient, bislang nicht abzugsfähige Privatausgaben in den steuerlich relevanten Bereich zu verlagern, ist ein Gestaltungsmissbrauch und wird damit steuerlich nicht anerkannt. Diese wenig überraschende Entscheidung traf das Finanzgericht Münster im Fall eines Immobilienbesitzers, der auf diesem Umweg die Darlehenszinsen für sein selbstgenutztes Wohnhaus steuerlich geltend machen wollte. Zwar ist nun die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig, doch große Hoffnung sollte sich der Kläger erst einmal nicht machen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- En-bloc-Verkauf von fünf Immobilien als gewerblicher Grundstückshandel
- Pilotprojekt für automatische Steuererklärung in Kassel
- Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche
- Längere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken und Versicherungen
- Gebühr für verbindliche Auskunft an mehrere Antragsteller
- Beitragsbemessungsgrenzen sollen spürbar steigen
- Regierung beschließt Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung