Bundesweite Gnadenfrist für EHEC-geschädigte Landwirte
Bis Ende Oktober können EHEC-geschädigte Betriebe aus der Landwirtschaft auf Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung zurückgreifen.
Der Billigkeitserlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg für landwirtschaftliche Betriebe, die durch die EHEC-Epidemie geschädigt wurden, gilt nun bundesweit. Nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich Betroffene können daher bis zum 31. Oktober 2011 von den Billigkeitsmaßnahmen Gebrauch machen, zu denen insbesondere zinsfreie Steuerstundungen und der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen gehören.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen