Privat Versicherte müssen Selbstbehalt alleine tragen

Wer nicht im Basistarif privat krankenversichert ist, erhält als Hartz-IV-Empfänger keinen staatlichen Zuschuss zum Selbstbehalt.

Wer außer­halb des Basis­ta­rifs pri­vat kran­ken­ver­si­chert ist, muss auch als Hartz-IV-Emp­fän­ger den Selbst­be­halt allei­ne tra­gen, selbst wenn durch einen Selbst­be­halt der monat­li­che Bei­trags­satz sinkt. Weil der Selbst­be­halt kein Bei­trag ist, son­dern eine Betei­li­gung des Ver­si­cher­ten an den Gesund­heits­kos­ten, sieht das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Nord­rhein-West­fa­len kei­ne Mög­lich­keit, einen staat­li­chen Zuschuss für den Selbst­be­halt zu erhal­ten. Immer­hin hat das Gericht auch ent­schie­den, dass pri­vat Ver­si­cher­te den vol­len Bei­trag zur pri­va­ten Pfle­ge­ver­si­che­rung erstat­tet bekom­men und nicht nur den Min­dest­bei­trag zur sozia­len Pfle­ge­ver­si­che­rung.