Erbe muss selbstfinanzierte Versicherung trotzdem versteuern
Auch wenn der Erbe die Beiträge zur Lebensversicherung des Erblassers selbst gezahlt hat, ist die Versicherungsleistung trotzdem erbschaftsteuerpflichtig.
Das Erbschaftsteuerrecht unterscheidet bei geerbtem Vermögen nicht danach, wie das Vermögen zuvor gebildet worden ist. Frühere Zuwendungen des Erben an den Erblasser spielen also keine Rolle, und daher ist die Leistung aus einer Lebensversicherung auch dann erbschaftsteuerpflichtig, wenn der Erbe die Versicherungsbeiträge früher selbst zugunsten des Erblassers gezahlt hat, meint das Finanzgericht Düsseldorf.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer