Alterseinkünftegesetz gilt auch für Rentennachzahlung

Auch Rentennachzahlungen für Zeiträume vor 2005 fallen unter die höhere Besteuerung des Alterseinkünftegesetzes.

Eine Ren­ten­nach­zah­lung der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung, die der Ren­ten­emp­fän­ger nach dem 31. Dezem­ber 2004 erhält, wird auch dann mit dem höhe­ren Besteue­rungs­an­teil nach dem Alters­ein­künf­te­ge­setz besteu­ert, wenn sie für einen Zeit­raum gezahlt wird, der vor dem Inkraft­tre­ten des Geset­zes liegt. Der Bun­des­fi­nanz­hof hält die­se Rege­lung für ver­fas­sungs­ge­mäß.