Dauerhaft höhere Umsatzgrenze für Ist-Besteuerung

Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel soll eine Gesetzesänderung die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung dauerhaft bei 500.000 Euro festschreiben.

Im Rah­men des Bür­ger­ent­las­tungs­ge­set­zes wur­de die Umsatz­gren­ze, bis zu der Unter­neh­men die Umsatz­steu­er nach der Ist-Besteue­rung abfüh­ren kön­nen, ab Mit­te 2009 auf 500.000 Euro ange­ho­ben. Die­se höhe­re Umsatz­gren­ze ist aller­dings bis Ende 2011 befris­tet und wür­de daher schon in weni­gen Mona­ten wie­der auf den alten Wert von 250.000 Euro sin­ken. Die Regie­rungs­ko­ali­ti­on will dies nun aber noch recht­zei­tig vor dem Jah­res­wech­sel ver­hin­dern und plant ein Gesetz, mit dem die höhe­re Umsatz­gren­ze dau­er­haft fest­ge­schrie­ben wird.