Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers

Ein Bürokostenzuschuss des Arbeitgebers für ein Arbeitszimmer ist kein steuerfreier Auslagenersatz.

Gewährt Ihr Arbeit­ge­ber Ihnen für Ihr häus­li­ches Arbeits­zim­mer einen Büro­kos­ten­zu­schuss, so ist dies kein steu­er­frei­er Aus­la­gen­er­satz, son­dern steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn. Dabei spielt es kei­ne Rol­le, ob für die Gewäh­rung die­ses Vor­teils irgend­wel­che betrieb­li­chen Grün­de spre­chen.

Zwi­schen steu­er­pflich­ti­gem Wer­bungs­kos­ten­er­satz und steu­er­frei­em Aus­la­gen­er­satz ist streng zu tren­nen. Aus­nah­men wie beim Ersatz von Auf­wen­dun­gen des Arbeit­neh­mers für Ver­brauchs­ma­te­ri­al sind hier nicht zuläs­sig.