Frist zur Umstellung auf zertifizierte Basisrenten-Verträge

Wer seinem Versicherer noch nicht die Genehmigung zur Umstellung auf ein zertifiziertes Vertragsmuster erteilt hat, kann dies noch bis zum 31. Dezember 2011 nachholen und damit den Sonderausgabenabzug sichern.

Gute Nach­richt für Kun­den von Basis­ren­ten-Ver­trä­gen (“Rürup-Ren­te”), die bis­her Ihre Ver­trä­ge noch nicht auf zer­ti­fi­zier­te Ver­trags­mus­ter umge­stellt haben: Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Frist für die Umstel­lung ver­län­gert. Alle Ver­si­che­rungs­neh­mer kön­nen die für die Umstel­lung not­wen­di­ge Zustim­mung noch bis zum 31. Dezem­ber 2011 dem Ver­si­che­rer gegen­über ertei­len. Mit der Zustim­mung kön­nen noch rück­wir­kend für das Jahr 2010 die Vor­aus­set­zun­gen für einen steu­er­li­chen Abzug der Bei­trä­ge als Son­der­aus­ga­ben geschaf­fen wer­den. Die Rege­lung betrifft bis zum 31. März 2010 abge­schlos­se­ne Basis­ren­ten-Ver­trä­ge, die aber nach Auf­fas­sung der Zer­ti­fi­zie­rungs­stel­le den nach­träg­lich auf­ge­stell­ten Zer­ti­fi­zie­rungs­kri­te­ri­en nicht ent­spre­chen. Die­se Ver­trä­ge kön­nen auf ein zer­ti­fi­zier­tes Basis­ren­ten-Ver­trags­mus­ter umge­stellt wer­den, wenn der Kun­de hier­für sei­ne Zustim­mung erteilt. Als Umstel­lungs­frist hat­te das Minis­te­ri­um ursprüng­lich den 30. Juni 2011 vor­ge­se­hen, wor­über die Kun­den auch von den Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men infor­miert wor­den waren.