Doppelte Haushaltsführung bei langem Weg zur Arbeitsstätte
Auch bei einer großen Entfernung zwischen der Zweitwohnung und der Arbeitsstätte ist noch eine doppelte Haushaltsführung möglich.
Eine doppelte Haushaltsführung ist auch bei einer großen Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Zweitwohnung möglich. Mit diesem Urteil gab das Finanzgericht Düsseldorf einer Angestellten recht, die sich am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung zulegte. Nachdem ihr Arbeitgeber seinen Firmensitz in eine andere Stadt verlegte, musste sie jeden Tag 141 km zur Arbeit fahren. Das Finanzamt verweigerte daraufhin den Steuerabzug für eine doppelte Haushaltsführung, weil sich die Zweitwohnung nicht wie vom Gesetz gefordert am Beschäftigungsort befindet. Nach Meinung des Gerichts muss sich die Wohnung jedoch nur so weit im Einzugsbereich der Arbeitsstätte befinden, dass ein tägliches Aufsuchen möglich ist.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Frist für Anzeigepflicht bei Änderungen am Grundbesitz
- Vorübergehende Senkung der Energiesteuer
- Rückstellungsbildung für ein Vorruhestandsmodell
- Richtiger Umsatzsteuersatz ist manchmal ein Ratespiel
- Höhere Krankenversicherungsbeiträge für gesetzlich Versicherte
- Senkung der Luftverkehrsteuer ab Juli 2026
- Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen und Herstellungskosten
- Unzureichende Aktenvorlage durch das Finanzamt
- Zurückweisung von Einsprüchen zu Pensionsrückstellungen
- Erbschaftsteuer für nichteheliche Lebensgemeinschaften