Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein abgeschlossen

Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein soll den grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr erleichtern.

Deutsch­land und Liech­ten­stein haben jetzt ein Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men abge­schlos­sen. Dar­in wer­den unter ande­rem grenz­über­schrei­ten­de Betei­li­gun­gen von Quel­len­steu­ern ent­las­tet. Mit der Ver­fol­gung von Steu­er­sün­dern hat das Abkom­men dage­gen weni­ger zu tun, weil dazu schon 2009 ein ent­spre­chen­des Abkom­men geschlos­sen wur­de.