Investitionszulage für leer stehende Wohnung

Für Altfälle hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Leerstand alleine noch kein Grund ist, die Investitionszulage für Mietwohnungen zu streichen.

Inves­ti­ti­ons­zu­la­gen für Miet­woh­nun­gen gibt es zwar seit eini­gen Jah­ren nicht mehr, für die Alt­fäl­le hat der Bun­des­fi­nanz­hof jetzt aber eine hilf­rei­che Ent­schei­dung gefällt. Dem­nach kann die Inves­ti­ti­ons­zu­la­ge auch dann gewährt wer­den, wenn die Immo­bi­li­en wäh­rend des fünf­jäh­ri­gen Bin­dungs­zeit­raums mehr als ein Jahr leer ste­hen. Vor­aus­set­zung ist ledig­lich, dass trotz des Leer­stan­des wei­ter­hin eine Ver­mie­tungs­ab­sicht besteht.