Besuchsfahrten zu Kindern sind keine außergewöhnliche Belastung

Besuchsfahrten zum anderen Elternteil, bei dem das Kind lebt, sind bereits durch den Familienleistungsausgleich — also Kindergeld und die Steuerfreibeträge — abgegolten.

Ein Vater woll­te die Kos­ten für Besuchs­fahr­ten zu sei­ner Toch­ter als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung steu­er­lich gel­tend machen. Das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz hat ihm nun einen Strich durch die Rech­nung gemacht: Auf­wen­dun­gen für Besuchs­fahr­ten zum Kind sind typi­sche Auf­wen­dun­gen der Lebens­füh­rung, die durch den Fami­li­en­leis­tungs­aus­gleich abge­gol­ten sind, meint das Gericht. Sie sind daher nicht als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen zu berück­sich­ti­gen.