Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert sich

Falsche Daten und Softwarefehler führen zum Chaos bei der anstehenden Umstellung des Lohnsteuerabzugsverfahrens.

Die geplan­te Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­ab­zugs­merk­ma­le (ELS­tAM), die ab dem 1. Janu­ar 2012 die bis­he­ri­ge Lohn­steu­er­kar­te erset­zen soll­ten, wird sich um meh­re­re Mona­te ver­zö­gern. Als mög­li­cher neu­er Start­ter­min ist nun der April 2012 im Gespräch, aller­dings ist der tat­säch­li­che Ter­min bis jetzt eben­so unsi­cher wie die genaue Vor­ge­hens­wei­se für die Über­gangs­zeit. Auch die bei den Finanz­äm­tern gespei­cher­ten Lohn­steu­er­merk­ma­le für die Arbeit­neh­mer sind noch in vie­len Fäl­len feh­ler­haft. Das zei­gen die Schrei­ben mit den gespei­cher­ten Daten, die die Arbeit­neh­mer in den letz­ten Wochen vom Finanz­amt erhal­ten haben.

Bis­her gibt es zur ELS­tAM-Ein­füh­rung von offi­zi­el­ler Sei­te nur eine recht mage­re Mel­dung des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums: Am 31. Okto­ber teil­te das Minis­te­ri­um mit, dass sich die Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­kar­te auf Grund von Ver­zö­ge­run­gen bei der tech­ni­schen Erpro­bung des Abruf­ver­fah­rens ver­schie­ben wird. Bund und Län­der wür­den daher einen neu­en Ter­min und die wei­te­re Vor­ge­hens­wei­se für den Start abstim­men.

Drei Wochen spä­ter gibt es aller­dings immer noch kei­ne wei­te­ren Anga­ben, wann genau das neue Ver­fah­ren nun star­ten soll und wie Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer in der Zwi­schen­zeit ver­fah­ren sol­len. Der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band spricht sich daher gegen Über­le­gun­gen aus, den Start von ELS­tAM nur um weni­ge Mona­te zu ver­le­gen und plä­diert für eine Ver­schie­bung um ein Jahr auf 2013.

Es deu­tet jedoch vie­les dar­auf hin, dass sich die Finanz­ver­wal­tung auf einen Start des neu­en Ver­fah­rens zum 1. April 2012 fest­le­gen wird. In die­sem Fall müss­ten die Arbeit­ge­ber die Lohn­ab­rech­nun­gen in den ers­ten drei Mona­ten des kom­men­den Jah­res wei­ter­hin auf der Grund­la­ge der Lohn­steu­er­kar­te 2010 machen, um dann im April den Lohn­steu­er­ab­zug für alle Arbeit­neh­mer auf der Grund­la­ge der neu­en Daten zu kor­ri­gie­ren — was vor­aus­sicht­lich mit ent­spre­chend viel Auf­wand für die Arbeit­ge­ber ver­bun­den ist.

Wenn sich die für den Lohn­steu­er­ab­zug maß­geb­li­chen Ver­hält­nis­se geän­dert haben, kön­nen Arbeit­neh­mer ihrem Arbeit­ge­ber auch das ELS­tAM-Infor­ma­ti­ons­schrei­ben für den Lohn­steu­er­ab­zug zur Ver­fü­gung stel­len. Das teilt das Säch­si­sche Finanz­mi­nis­te­ri­um in einer Pres­se­mit­tei­lung mit. Arbeit­neh­mer, die eine Kor­rek­tur der ELS­tAM-Daten ver­an­lasst haben, sol­len dem­nach noch im Dezem­ber 2011 ein kor­ri­gier­tes Schrei­ben erhal­ten.

Wird statt­des­sen wei­ter­hin die Lohn­steu­er­kar­te 2010 ver­wen­det, kann es zu gra­vie­ren­den Steu­er­nach­zah­lun­gen kom­men, wenn ein jetzt noch auf der Lohn­steu­er­kar­te ein­ge­tra­ge­ner Frei­be­trag für 2012 nicht neu bean­tragt wur­de oder weg­ge­fal­len ist. Der Frei­be­trag wird dann näm­lich vor­erst wei­ter berück­sich­tigt, die zu wenig ein­be­hal­te­ne Lohn­steu­er wird dann aber mit der Umstel­lung auf das neue Ver­fah­ren fäl­lig.

Den Frei­be­trag für ein Jahr kön­nen Arbeit­neh­mer übri­gens bis zum 30. Novem­ber des lau­fen­den Jah­res bean­tra­gen. Auch wer also jetzt ver­gisst, einen Antrag für 2012 zu stel­len, hat noch fast das gan­ze Jahr 2012 die Mög­lich­keit, sich einen Frei­be­trag ein­tra­gen zu las­sen. Für 2011 endet die Mög­lich­keit, einen Frei­be­trag zu bean­tra­gen, ent­spre­chend mit dem 30. Novem­ber 2011.

Auch wenn die Finanz­ver­wal­tung die Ver­zö­ge­rung in ers­ter Linie mit Soft­ware­pro­ble­men bei der Daten­schnitt­stel­le für die Arbeit­ge­ber begrün­det, gibt es noch ein wei­te­res Pro­blem bei ELS­tAM: Mitt­ler­wei­le hat ein Gut­teil der Arbeit­neh­mer vom Finanz­amt ein Schrei­ben mit den ab 2012 für sie gül­ti­gen Lohn­steu­er­ab­zugs­merk­ma­len erhal­ten. Dabei hat sich gezeigt, dass in vie­len Fäl­len die der­zeit beim Finanz­amt gespei­cher­ten Lohn­steu­er­merk­ma­le nicht kor­rekt sind. Die Betrof­fe­nen müs­sen dann aktiv wer­den und bei ihrem Finanz­amt eine Kor­rek­tur bean­tra­gen.

Beson­ders häu­fig gibt es Pro­ble­me mit der Steu­er­klas­se bei Ehe­paa­ren, die bis­her die Steu­er­klas­sen III und V hat­ten. Oft ist jetzt bei bei­den Ehe­gat­ten die Steu­er­klas­se IV gespei­chert. Auch bei der Anzahl der Kin­der­frei­be­trä­ge und den Anga­ben für den Kir­chen­steu­er­ab­zug wur­den häu­fi­ger Feh­ler gemel­det. Weil die Finanz­äm­ter inzwi­schen mit Kor­rek­tur­an­trä­gen über­flu­tet wer­den und der Ver­sand der Schrei­ben an die Arbeit­neh­mer noch nicht ein­mal abge­schlos­sen ist, besteht durch­aus die Mög­lich­keit, dass auch der nächs­te ELS­tAM-Start­ter­min nicht gehal­ten wer­den kann, weil die Finanz­äm­ter mit der Bear­bei­tung der Kor­rek­tu­ren nicht nach­kom­men.

Eine Redens­art sagt, dass man aus Feh­lern klug wird. Die letz­ten Jah­re haben aber gezeigt, dass es eine Aus­nah­me gibt, die die­se Regel bestä­tigt: Es gelingt der deut­schen Ver­wal­tung beim bes­ten Wil­len nicht, ein gro­ßes IT-Pro­jekt feh­ler­frei zum anvi­sier­ten Start­ter­min umzu­set­zen. Die Bei­spie­le dafür sind mitt­ler­wei­le Legi­on — von der Ein­füh­rung der Lkw-Maut über die Steu­er­ident­num­mer bis zum jetzt wie­der abge­schaff­ten ELENA.

Ange­sichts die­ser Bilanz fragt man sich, was die Ver­ant­wort­li­chen in der Finanz­ver­wal­tung wohl gerit­ten haben muss, als sie noch bis Ende Okto­ber von einer rei­bungs­lo­sen Ein­füh­rung der elek­tro­ni­schen Lohn­steu­er­kar­te (ELS­tAM) aus­ge­gan­gen sind. Man hät­te jeden­falls viel Cha­os ver­mei­den und die Ner­ven aller Betei­lig­ter scho­nen kön­nen, wenn man in der Finanz­ver­wal­tung frü­her auf die offen­bar doch recht gra­vie­ren­den Pro­ble­me reagiert hät­te.