Anrechnung von Steuererstattungen auf Hartz IV

Die Anrechnung von Steuererstattungen als Einkommen bei Hartz IV-Beziehern ist verfassungsgemäß.

Eine Steu­er­zah­le­rin ist mit ihrer Ver­fas­sungs­be­schwer­de beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt geschei­tert. Die Rück­erstat­tung der Ein­kom­men­steu­er wur­de ihr als Ein­kom­men ange­rech­net, was die Hartz IV-Leis­tun­gen ent­spre­chend redu­ziert. Ihr Grund­recht auf Eigen­tum sei nicht ver­letzt, meint das Gericht, weil ihr die Steu­er­erstat­tung schließ­lich nicht weg­ge­nom­men wor­den sei, son­dern nur die Sozi­al­leis­tung gekürzt wur­de, auf die ohne­hin nur Anspruch besteht, wenn kein eige­nes Ein­kom­men ver­füg­bar ist.