Steuerguthaben von Eheleuten

Der Verzicht auf ein Steuerguthaben zugunsten des Ehegatten führt bei einer Gütertrennung zu eienr steuerpflichtigen Schenkung.

Wenn Ehe­leu­te die Güter­tren­nung ver­ein­bart haben, führt der Ver­zicht auf den inter­nen Aus­gleich von Steu­er­gut­ha­ben aus der Zusam­men­ver­an­la­gung zu einer steu­er­pflich­ti­gen Schen­kung. Glei­ches gilt für die Gewäh­rung unver­zins­li­cher Dar­le­hen, meint das Finanz­ge­richt Hes­sen.