Beitragsbemessungsgrenzen 2012

Auch für 2012 gibt es wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in der Sozialversicherung

Wie üblich ändern sich auch dies­mal zum Jah­res­wech­sel die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen in der Sozi­al­ver­si­che­rung. Der guten Kon­junk­tur und den dadurch in 2010 deut­lich gestie­ge­nen Löh­nen ist es geschul­det, dass die Wer­te um rund 2,0 % stei­gen. Im Osten dage­gen blei­ben die Wer­te wegen der deut­li­chen Stei­ge­rung im letz­ten Jahr dies­mal unver­än­dert.

  • Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung steigt im Wes­ten um 1.200 Euro auf 67.200 Euro (5.600 Euro mtl.). Im Osten bleibt die Gren­ze unver­än­dert bei 57.600 Euro (4.800 Euro mtl.).

  • In der knapp­schaft­li­chen Ver­si­che­rung steigt die Gren­ze im Wes­ten sogar um 1.800 Euro auf dann 82.800 Euro (6.900 Euro mtl.). Im Osten dage­gen bleibt sie unver­än­dert bei 70.800 Euro (5.900 Euro mtl.).

  • In der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ist die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze bun­des­weit ein­heit­lich fest­ge­legt. Nach­dem die Gren­ze im letz­ten Jahr zum ers­ten Mal gesun­ken ist, steigt sie die­ses Jahr wie­der um 1.350 Euro auf dann 45.900 Euro (3.825,00 Euro mtl.). Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt aller­dings 4.950 Euro höher bei 50.850 Euro im Jahr (4.237,50 Euro mtl.).

  • Die Bezugs­grö­ße, die zum Bei­spiel für die Min­dest­bei­trags­be­mes­sungs­grund­la­ge für frei­wil­li­ge Mit­glie­der in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung rele­vant ist, steigt dies­mal nur im Wes­ten, und zwar um 840 Euro im Jahr. Die neu­en Wer­te betra­gen damit im Wes­ten 31.500 Euro im Jahr (2.625 Euro mtl.) und im Osten unver­än­dert 26.880 Euro im Jahr (2.240 Euro mtl.).