Änderungen bei der Lohnabrechnung im Dezember 2011 beachten

Neben dem höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag gilt ab Dezember auch ein neuer Tätigkeitsschlüssel für Sozialversicherungsmeldungen.

Arbeit­ge­ber müs­sen im Dezem­ber 2011 bei der Lohn­ab­rech­nung gleich zwei Ände­run­gen beach­ten. Zunächst kön­nen sich die Arbeit­neh­mer die­sen Monat über mehr Geld freu­en, weil die ab 2011 gül­ti­ge Anhe­bung des Arbeit­neh­mer-Pausch­be­trags auf 1.000 Euro die­ses Jahr aus­nahms­wei­se kom­plett in der Lohn­ab­rech­nung für Dezem­ber zu berück­sich­ti­gen ist.

Dane­ben gibt es noch eine Ände­rung in der Sozi­al­ver­si­che­rung. Dort gilt näm­lich ab dem 1. Dezem­ber 2011 ein neu­er neun­stel­li­ger Tätig­keits­schlüs­sel. SV-Mel­dun­gen für Dezem­ber müs­sen also bereits den neu­en Tätig­keits­schlüs­sel ent­hal­ten. Das bedeu­tet, dass selbst Arbeit­neh­mer, die zum Ende des Jah­res aus­schei­den, für die Jah­res­mel­dung noch umge­schlüs­selt wer­den müs­sen.

Die Umschlüs­se­lung soll zwar auto­ma­tisch erfol­gen, oft ist aber trotz­dem eine manu­el­le Anpas­sung not­wen­dig. Wer­den jetzt noch Mel­dun­gen für Zeit­räu­me bis zum 30. Novem­ber 2011 abge­ge­ben, ist dafür wei­ter­hin der alte Schlüs­sel zu ver­wen­den. Die Arbeits­agen­tur hat für generv­te Arbeit­ge­ber eine Tele­fon­hot­line unter (01801) 664466 ein­ge­rich­tet und bie­tet eine Web­site an, auf der sich der neue Tätig­keits­schlüs­sel ermit­teln lässt (http://bns-ts.arbeitsagentur.de/).