Pauschbeträge für Auslandsreisen
Zum Jahreswechsel wurden die Pauschbeträge für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen wieder angepasst.
Zum Jahreswechsel sind wieder einmal die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten angepasst worden. Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Tabelle veröffentlicht. Unter den deutschen Nachbarländern ergeben sich Änderungen bei den Niederlanden und Dänemark. Für die großen europäischen Staaten (Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Spanien) bleiben die Beträge unverändert.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen