Basiszins für die Bewertung des Betriebsvermögens

Zum Jahreswechsel ist der Basiszins für vereinfachte Ertragswertverfahren um rund 1 % gesunken.

Wie jedes Jahr hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den Basis­zins bekannt gege­ben, der für die Bewer­tung von Betriebs­ver­mö­gen und Gesell­schafts­an­tei­len nach dem ver­ein­fach­ten Ertrags­wert­ver­fah­ren zur Anwen­dung kommt. Der Basis­zins beträgt in die­sem Jahr 2,44 Pro­zent. Das ist fast ein Pro­zent weni­ger als noch im letz­ten Jahr anzu­set­zen war.