Grenzüberschreitende Erbschaftbesteuerung soll einfacher werden
Die EU-Kommission will mit einem Maßnahmenpaket die grenzüberschreitende Besteuerung von Erbschaften einfacher gestalten und Doppelbesteuerungen abbauen.
EU-Bürger, die ausländisches Vermögen erben, sehen sich häufig einer Besteuerung durch mehr als einen Mitgliedstaat gegenüber. In Extremfällen kann es sogar vorkommen, dass das gesamte geerbte Vermögen in Steuern gezahlt werden muss, wenn verschiedene Mitgliedstaaten das Recht auf Besteuerung beanspruchen oder ausländische Erbschaften höher besteuern als Erbschaften im Inland. Um diese Probleme anzugehen, hat die EU-Kommission jetzt ein umfangreiches Paket an Empfehlungen verabschiedet, das die Mitgliedstaaten aufgreifen sollen. Damit sollen Doppelbesteuerungen vermieden und Hürden für Kleinunternehmen beim Betriebsübergang abgebaut werden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Getrennte Aufzeichnung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens
- Reinvestitionsrücklage bei Schwesterpersonengesellschaften
- Baden-Württemberger Grundsteuer ist verfassungskonform
- Viele Mängel bei Kassenkontrollen in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios
- Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften
- Bonuspunkteprogramm ist kein Gutschein
- Bilanzierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung