Grenzüberschreitende Erbschaftbesteuerung soll einfacher werden

Die EU-Kommission will mit einem Maßnahmenpaket die grenzüberschreitende Besteuerung von Erbschaften einfacher gestalten und Doppelbesteuerungen abbauen.

EU-Bür­ger, die aus­län­di­sches Ver­mö­gen erben, sehen sich häu­fig einer Besteue­rung durch mehr als einen Mit­glied­staat gegen­über. In Extrem­fäl­len kann es sogar vor­kom­men, dass das gesam­te geerb­te Ver­mö­gen in Steu­ern gezahlt wer­den muss, wenn ver­schie­de­ne Mit­glied­staa­ten das Recht auf Besteue­rung bean­spru­chen oder aus­län­di­sche Erb­schaf­ten höher besteu­ern als Erb­schaf­ten im Inland. Um die­se Pro­ble­me anzu­ge­hen, hat die EU-Kom­mis­si­on jetzt ein umfang­rei­ches Paket an Emp­feh­lun­gen ver­ab­schie­det, das die Mit­glied­staa­ten auf­grei­fen sol­len. Damit sol­len Dop­pel­be­steue­run­gen ver­mie­den und Hür­den für Klein­un­ter­neh­men beim Betriebs­über­gang abge­baut wer­den.