Doppelte Haushaltsführung von unverheirateten Paaren

Das Finanzgericht Münster hat unverheirateten Paaren den Nachweis einer doppelten Haushaltsführung etwas erleichtert.

Unver­hei­ra­te­te Paa­re haben immer mehr Schwie­rig­kei­ten, das Finanz­amt dazu zu bewe­gen, eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung anzu­er­ken­nen. Gute Nach­rich­ten kom­men nun vom Finanz­ge­richt Müns­ter, denn das hat nun bei einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft die dop­pel­te Haus­halts­füh­rung aner­kannt, obwohl sich die Frau nicht an den Kos­ten der gemein­sa­men Woh­nung betei­ligt hat­te. Eine finan­zi­el­le Betei­li­gung an den Kos­ten des Haus­halts und eine Mel­dung als Erst­wohn­sitz sind für eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung nicht zwin­gend erfor­der­lich. Das sei­en nur Indi­zi­en, die für eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung spre­chen, meint das Gericht. Aller­dings hat das Gericht auch die Revi­si­on zum Bun­des­fi­nanz­hof zuge­las­sen, der den Fall nun wohl eben­falls wird beur­tei­len müs­sen.