Anscheinsbeweis für eine private Fahrzeugnutzung

Die Überlassung eines Dienstwagens für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte ist noch kein Anscheinsbeweis für eine weitergehende Privatnutzung.

Wie­der ein­mal steht der Bun­des­fi­nanz­hof einem Steu­er­zah­ler bei im Kampf gegen das über­eif­ri­ge Finanz­amt. Das eilt näm­lich bei der pri­va­ten Fahr­zeug­nut­zung nur zu gern übers Ziel hin­aus und geht von einer pri­va­ten Fahr­zeug­nut­zung aus, die nach der 1 %-Rege­lung zu ver­steu­ern ist. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat nun fest­ge­stellt, dass die 1 %-Rege­lung vor­aus­setzt, dass der Arbeit­ge­ber sei­nem Arbeit­neh­mer tat­säch­lich einen Dienst­wa­gen zur pri­va­ten Nut­zung über­las­sen hat. Bloß weil der Arbeit­ge­ber aber dem Arbeit­neh­mer gestat­tet, den Dienst­wa­gen für Fahr­ten zwi­schen Woh­nung und Arbeits­stät­te zu nut­zen, gibt es noch kei­nen Anhalts­punkt dafür, dass auch eine wei­te­re pri­va­te Nut­zung erfolgt ist. Das Finanz­amt darf sich in die­sem Fall nicht auf einen Anscheins­be­weis beru­fen.