Anschaffungsnebenkosten einer Immobilienerbschaft

Auch wenn die Immobilie selbst unentgeltlich erworben wurde, sind die Anschaffungsnebenkosten einer vermieteten Immobilie als Werbungskosten abziehbar.

Die Anschaf­fungs­ne­ben­kos­ten einer ver­mie­te­ten Immo­bi­lie kön­nen auch dann als Wer­bungs­kos­ten abge­zo­gen wer­den, wenn die Immo­bi­lie selbst unent­gelt­lich erwor­ben wur­de, meint das Finanz­ge­richt Müns­ter. Damit gab es der Kla­ge einer Erbin recht, die Kos­ten der Erbaus­ein­an­der­set­zung und ande­re Anschaf­fungs­ne­ben­kos­ten als Wer­bungs­kos­ten gel­tend machen woll­te. Das Finanz­amt ging zwar von nicht abzieh­ba­re Kos­ten der Erbaus­ein­an­der­set­zung aus, aber das Finanz­ge­richt sah das anders: Nur durch die­se Kos­ten konn­te sich die Erbin das Allein­ei­gen­tum an den Immo­bi­li­en und damit die vol­len Miet­ein­nah­men sichern. Daher sind die Kos­ten in vol­ler Höhe als Anschaf­fungs­ne­ben­kos­ten abschrei­bungs­fä­hig.