Umwandlungssteuer-Erlass nach langer Wartezeit veröffentlicht

Nach beinahe fünf Jahren legt das Bundesfinanzministerium endlich die lange erwarteten Anwendungsrichtlinien zum geänderten Umwandlungssteuergesetz vor.

Fast fünf Jah­re hat es gedau­ert, bis das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um nach der letz­ten gro­ßen Über­ar­bei­tung des Umwand­lungs­steu­er­ge­set­zes end­lich den Anwen­dungs­er­lass ver­öf­fent­licht hat. Weil auch die Finanz­äm­ter in Erwar­tung die­ses Erlas­ses schon län­ger kei­ne ver­bind­li­chen Aus­künf­te mehr zu Umwand­lungs­fra­gen erteilt haben, stan­den vie­le Unter­neh­men vor einer unge­wis­sen steu­er­li­chen Zukunft, wenn eine Umwand­lung geplant war. Auf 170 Sei­ten gibt das Minis­te­ri­um nun Ant­wor­ten auf Anwen­dungs­fra­gen zum neu­en Umwand­lungs­steu­er­ge­setz.