Finanzämter reagieren uneinheitlich auf Grundsteuer-Anträge

Während die Finanzämter in einigen Bundesländern das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten, weisen andere Finanzämter Anträge auf Aufhebung des Einheitswertsbescheids umgehend zurück.

Weil beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt mal wie­der eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de zur Grund­steu­er anhän­gig ist, sind bei den Finanz­äm­tern mitt­ler­wei­le zahl­rei­che Anträ­ge auf Auf­he­bung des Ein­heits­wert­be­schei­des ein­ge­gan­gen. Die Finanz­äm­ter reagie­ren dar­auf je nach Bun­des­land unter­schied­lich. Wäh­rend bei­spiels­wei­se Ber­lin sei­ne Finanz­äm­ter ange­wie­sen hat, die Anträ­ge zurück­zu­wei­sen und nur die Ein­sprü­che gegen die­se Zurück­wei­sung zwangs­wei­se Ruhen, geht Nord­rhein-West­fa­len prag­ma­ti­scher vor und stellt auch die Bear­bei­tung der Anträ­ge selbst bis zur Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zurück.