Gemischte Schenkung durch Übernahme neuer Stammeinlagen

Bei der Übernahme von Geschäftsanteilen, deren Wert die Einlage übersteigt, liegt eine gemischte Schenkung vor.

Über­neh­men Sie im Zuge einer Kapi­tal­erhö­hung einer GmbH neue Geschäfts­an­tei­le, deren gemei­ner Wert die jeweils zu leis­ten­de Ein­la­ge über­steigt, und müs­sen Sie kei­ner­lei wei­te­re Ver­pflich­tun­gen ein­ge­hen, so sind Sie mit der Ein­tra­gung ins Han­dels­re­gis­ter berei­chert. Die­se Berei­che­rung erfolgt auf Kos­ten der Alt­ge­sell­schaf­ter und beruht auf einer Zuwen­dung der Alt­ge­sell­schaf­ter. Die­se Zuwen­dung unter­liegt der Schen­kungsteu­er. Die Leis­tung der Ein­la­gen stellt Erwerbs­auf­wand dar.