Grenzüberschreitende Zahlungen

Eine Rechtsverordnung der EU soll die drastisch höheren Bankgebühren für grenzüberschreitende Zahlungen begrenzen.

Die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on hat­te die Nase voll. Die euro­päi­schen Ban­ken waren nicht von sich aus bereit, ihre erheb­li­chen Gebüh­ren im euro­päi­schen Zah­lungs­ver­kehr, die in unter­schied­li­cher Höhe erho­ben wer­den, her­ab­zu­set­zen. Sie leg­te daher eine Ver­ord­nung vor, der jetzt Minis­ter­rat und Euro­päi­sches Par­la­ment zuge­stimmt haben.

  • Ab dem 1. Juli 2002 erhe­ben die Ban­ken bei Zah­lun­gen bis zu EUR 12.500 die glei­chen Gebüh­ren wie für inlän­di­sche Zah­lun­gen.

  • Für Über­wei­sun­gen gilt dies ab dem 1. Juli 2003.

  • Ab dem 1. Janu­ar 2006 wird der Betrag von EUR 12.500 auf EUR 50.000 her­auf­ge­setzt.

Eine EU-Ver­ord­nung ist unmit­tel­bar gel­ten­des Recht in jedem Mit­glieds­staat und muss von den Ban­ken beach­tet wer­den.