Volle Umsatzsteuer für Pferde
Auf Druck der EU unterliegen Pferde ab 1. Juli grundsätzlich dem vollen Umsatzsteuersatz.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Pferde soll aufgehoben werden. Ab 1. Juli 2012 soll für sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden der reguläre Steuersatz von 19 % gelten. Die Gesetzesänderung müssen Bundestag und Bundesrat noch beschließen. Anlass für die Änderung ist eine Klage der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof, die Deutschland zur Änderung zwingt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer