Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassen

Bald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen.

Kurz­fris­tig hat die Regie­rungs­ko­ali­ti­on eine Ergän­zung in das Ände­rungs­ge­setz zum Gemein­de­fi­nanz­re­form­ge­setz auf­ge­nom­men. Dadurch soll die pri­va­te Nut­zung von Soft­ware des Arbeit­ge­bers steu­er­frei gestellt wer­den. Glei­ches gilt für die Über­las­sung von Daten­ver­ar­bei­tungs­ge­rä­ten wie Smart­pho­nes oder Tablets. Es ist zwar frag­lich, ob die Ände­rung im Fall von Smart­pho­nes wirk­lich nötig ist, denn das Ein­kom­men­steu­er­ge­setz stellt schon jetzt die pri­va­te Nut­zung von betrieb­li­chen Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­rä­ten steu­er­frei. Dass Smart­pho­nes kei­ne Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­rä­te sind, hat bis­her selbst die Finanz­ver­wal­tung nicht behaup­tet. Aller­dings schafft die Ände­rung Rechts­si­cher­heit für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer, zumal der tech­ni­sche Fort­schritt womög­lich schon bald neue Gerä­te­klas­sen her­vor­bringt.