Finanzverwaltung bekommt vorerst keine Amazon-Daten

Die Finanzverwaltung ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, von Amazon eine Aufstellung der Marketplace-Anbieter zu bekommen.

Von eBay ver­langt die Finanz­ver­wal­tung schon län­ger regel­mä­ßig Daten über die Akti­vi­tä­ten flei­ßi­ger Ver­käu­fer. Mit einem ähn­li­chen Ansin­nen ist sie nun beim Inter­net­händ­ler amazon.de vor­erst geschei­tert. Per Sam­mel­aus­kunfts­er­su­chen woll­te die Finanz­ver­wal­tung eine Lis­te aller Mar­ket­place-Anbie­ter mit einem Jah­res­um­satz über der Klein­un­ter­neh­mer­gren­ze von 17.500 Euro sowie eine Auf­stel­lung aller Kauf- und Abrech­nungs­vor­gän­ge die­ser Händ­ler. Das Nie­der­säch­si­sche Finanz­ge­richt hat die Finanz­ver­wal­tung nun jedoch vor­erst gestoppt. Sicher vor dem Finanz­amt sind die Ver­käu­fer des­we­gen aller­dings noch nicht, denn das Gericht hat sich nicht dazu geäu­ßert, ob das Aus­kunfts­er­su­chen über­haupt zuläs­sig ist. Es hat ledig­lich fest­ge­stellt, dass die Finanz­ver­wal­tung beim deut­schen Ama­zon-Able­ger an der fal­schen Adres­se ist, weil die Händ­ler­da­ten nicht in Deutsch­land, son­dern bei der Kon­zern­mut­ter in Luxem­burg lie­gen. Über die Fra­ge nach der Zuläs­sig­keit sol­cher Aus­kunfts­er­su­chen muss nun der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schei­den.