Gesetz zum Abbau der kalten Progression

Wenn es der Bundesregierung gelingt, ihren Gesetzentwurf auch im Bundesrat durchzusetzen, werden in den nächsten beiden Jahren jeweils das steuerfreie Existenzminimum angehoben und der Tarifverlauf entsprechend angepasst.

Die Regie­rungs­ko­ali­ti­on arbei­tet gera­de an einem Gesetz zum Abbau der kal­ten Pro­gres­si­on. Damit soll ver­hin­dert wer­den, dass Lohn­er­hö­hun­gen, die ledig­lich die Infla­ti­on aus­glei­chen, zu einem höhe­ren Durch­schnitts­steu­er­satz füh­ren. Dafür ist eine stu­fen­wei­se Anhe­bung des steu­er­li­chen Grund­frei­be­trags in zwei Schrit­ten zum 1. Janu­ar 2013 auf 8.130 Euro und zum 1. Janu­ar 2014 auf 8.354 Euro (ins­ge­samt plus 350 Euro) vor­ge­se­hen. Auch der Tarif­ver­lauf soll pro­zen­tu­al wie der Grund­frei­be­trag um 4,4 Pro­zent ange­passt wer­den. Ende März soll das Gesetz vom Bun­des­tag ver­ab­schie­det wer­den. Ob es tat­säch­lich umge­setzt wird, ist aber noch längst nicht sicher. Dem Gesetz muss näm­lich auch der Bun­des­rat zustim­men, und dort haben die SPD-geführ­ten Län­der bereits ihren Wider­stand ange­kün­digt.