Reality-Show führt zu Arbeitslohn

Weil ein Superstar für seinen Gewinn ordentlich schuften muss, sieht der Bundesfinanzhof darin ein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, für das entsprechend Steuern fällig werden.

Mit dem Titel “Finanz­amt holt sich Dschun­gel-Prä­mie” hat die FTD über eine Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­hofs berich­tet. Der hat­te näm­lich ent­schie­den, dass die Gewin­ner von Rea­li­ty-Shows wie DSDS und Dschun­gel­camp ihren Gewinn ver­steu­ern müs­sen. Weil die Teil­neh­mer über Wochen oder Mona­te an den Shows teil­neh­men und es kla­re Ver­trä­ge zur Teil­nah­me gibt, stuft der Bun­des­fi­nanz­hof den Gewinn nun als Ein­kom­men aus nicht­selb­stän­di­ger Arbeit ein.