Eindämmung der Normenflut

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht die Liste der weiterhin gültigen Verwaltungsanweisungen auf etwas mehr als 100 Seiten.

Wie­der ein­mal hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um den Bestand sei­ner Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen gejä­tet und eine Posi­tiv­lis­te der wei­ter­hin gül­ti­gen Schrei­ben ver­öf­fent­licht. Rund 100 Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen sol­len nun nach dem 31. Dezem­ber 2010 nicht mehr ange­wen­det wer­den. Doch prak­tisch ist das nur ein Trop­fen auf dem hei­ßen Stein, denn die Lis­te der wei­ter­hin gül­ti­gen Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen ist immer­hin über 100 Sei­ten lang.