Neues zur Gelangensbestätigung

In den nächsten Wochen wird eine Verwaltungsanweisung zur neuen Gelangensbestätigung veröffentlicht, die einige Erleichterungen für die Praxis bringen soll.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat den Ent­wurf für eine Ver­wal­tungs­an­wei­sung zur Gelan­gens­be­stä­ti­gung ver­öf­fent­licht. Die Stel­lung­nah­me meh­re­rer Ver­bän­de zum Ent­wurf liegt inzwi­schen auch vor. Der Tenor die­ser Stel­lung­nah­men ist, dass die Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen eini­ge wich­ti­ge Erleich­te­run­gen für die Pra­xis bringt, aber auch zahl­rei­che Fra­gen nach wie vor unbe­ant­wor­tet lässt.

Außer­dem hält es ins­be­son­de­re die Bun­des­steu­er­be­ra­ter­kam­mer für absurd, dass die end­gül­ti­ge Fas­sung nur weni­ge Wochen vor Ablauf der Über­gangs­re­ge­lung am 30. Juni 2012 ver­öf­fent­licht wer­den wird. Sie for­dert daher eine Ver­län­ge­rung der Über­gangs­re­ge­lung bis zum 31. Dezem­ber 2012, um den Unter­neh­men Zeit zu geben, die Abläu­fe ent­spre­chend der Ver­wal­tungs­an­wei­sung ein­zu­rich­ten und ihre Abneh­mer über die­se Pro­zes­se zu infor­mie­ren.