Grundsteuer nur noch vorläufig

Wegen der anhängigen Verfassungsbeschwerde ergehen Einheitswertfeststellungen und Bescheide über die Grundsteuermessbeträge nur noch vorläufig.

Beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ist seit eini­gen Mona­ten eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de zur Grund­steu­er anhän­gig. Das hat bereits zahl­rei­che Anträ­ge und Ein­sprü­che bei den für die Ein­heits­wert­fest­stel­lung zustän­di­gen Finanz­äm­tern aus­ge­löst. Die Finanz­ver­wal­tung hat sich nun ent­schlos­sen, im Hin­blick auf die­ses Ver­fah­ren zukünf­ti­ge Beschei­de nur noch vor­läu­fig zu erlas­sen. Sowohl in die Ein­heits­wert­fest­stel­lun­gen als auch in die Fest­set­zung des Grund­steu­er­mess­be­trags wird ein ent­spre­chen­der Vor­läu­fig­keits­ver­merk auf­ge­nom­men.