Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013

Im März hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vorgelegt.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat im März einen ers­ten Ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 ver­öf­fent­licht. Wie sei­ne Vor­gän­ger kommt auch das neue Jah­res­steu­er­ge­setz auf einen beacht­li­chen Umfang, denn die Jah­res­steu­er­ge­set­ze ent­hal­ten neben sub­stan­zi­el­len Ände­run­gen immer auch zahl­rei­che Detail­kor­rek­tu­ren und redak­tio­nel­le Anpas­sun­gen in den Steu­er­ge­set­zen.

Eigent­lich woll­te die Bun­des­re­gie­rung den Gesetz­ent­wurf schon im April ver­ab­schie­den, der dann als Regie­rungs­ent­wurf in den Bun­des­tag gehen wür­de. Wegen des regie­rungs­in­ter­nen Streits um die geplan­te Besteue­rung des Wehr­solds hat das Kabi­nett die Ver­ab­schie­dung aber auf den Mai ver­tagt. Bis das Gesetz dann end­gül­tig ver­ab­schie­det wird, wer­den noch ein­mal eini­ge Mona­te ver­ge­hen, in denen das Gesetz noch eini­ge Ände­run­gen erfah­ren wird. Einen ers­ten Ein­druck vom zu erwar­ten­den Inhalt gibt Ihnen der fol­gen­de Über­blick über den 130 Sei­ten star­ken Refe­ren­ten­ent­wurf:

  • Wehr­sold und Buf­di-Ver­gü­tung: Zukünf­tig sol­len der Wehr­sold der frei­wil­li­gen Sol­da­ten und die Bezü­ge der Teil­neh­mer am Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst nicht mehr steu­er­frei sein. Im Gegen­zug sol­len die Eltern der Betrof­fe­nen für sechs Mona­te Kin­der­geld bezie­hen dür­fen. In vie­len Fäl­len wür­de das Kin­der­geld die fäl­li­gen Steu­ern über­stei­gen. Trotz­dem ist noch längst nicht sicher, ob es tat­säch­lich so kommt, denn an der Besteue­rung von Wehr­sold und Frei­wil­li­gen­dienst gibt es hef­ti­ge Kri­tik, auch aus den Rei­hen der Bun­des­re­gie­rung.

  • Elek­tro-Dienst­wa­gen: Der höhe­re Preis von Elek­tro­au­tos liegt vor allem an den teu­ren Bat­te­ri­en. Die sol­len des­halb vom Lis­ten­preis des Elek­tro­au­tos abge­zo­gen wer­den und erhö­hen damit weder bei der 1 %-Rege­lung noch bei der Füh­rung eines Fahr­ten­buchs den zu ver­steu­ern­den Betrag. Gel­ten soll der Steu­er­vor­teil für alle Elek­tro­au­tos im Sin­ne des Kfz-Steu­er­ge­set­zes, die bereits im Betriebs­ver­mö­gen sind oder bis zum 31. Dezem­ber 2022 ange­schafft wer­den.

  • Lohn­steu­er­frei­be­trag: Bean­tragt ein Arbeit­neh­mer einen Lohn­steu­er­frei­be­trag, soll der ab 2014 gleich für zwei Kalen­der­jah­re gel­ten. Der Arbeit­neh­mer bleibt aber ver­pflich­tet, bei Ver­än­de­run­gen zu sei­nen Unguns­ten die Höhe des Frei­be­trags ändern zu las­sen. Natür­lich kann auch eine Ände­rung zu Guns­ten des Arbeit­neh­mers wäh­rend des Zwei-Jah­res-Zeit­raums berück­sich­tigt wer­den. Der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band warnt aller­dings schon davor, dass die Anzei­ge einer Ände­rung all­zu leicht in Ver­ges­sen­heit gera­ten und im Ein­zel­fall zu einer erheb­li­chen Steu­er­nach­zah­lung nach dem zwei­ten Jahr füh­ren kann. Außer­dem berück­sich­tigt der Geset­zes­ent­wurf bis­her noch nicht die Fäl­le, bei denen vor­ab abseh­bar ist, dass der Frei­be­trag län­ger oder aber kür­zer als zwei Jah­re gel­tend gemacht wer­den kann.

  • Umsatz­steu­er: Im Umsatz­steu­er­recht sind eine gan­ze Rei­he von Ände­run­gen vor­ge­se­hen, die ent­we­der grenz­über­schrei­ten­de Sach­ver­hal­te oder aber ein­zel­ne Bran­chen betref­fen.

  • Pfle­ge-Pausch­be­trag: Bis­her gibt es den Pfle­ge-Pausch­be­trag in Höhe von 924 Euro nur bei der häus­li­chen Pfle­ge im Inland. Nun wird der Anwen­dungs­be­reich des Pfle­ge-Pausch­be­tra­ges auf die per­sön­lich durch­ge­führ­te häus­li­che Pfle­ge im gesam­ten EU- und EWR-Aus­land aus­ge­wei­tet. Damit soll die per­sön­li­che Pfle­ge zukünf­tig unab­hän­gig vom Ort der Pfle­ge steu­er­lich hono­riert wer­den. Vor­aus­set­zung ist jedoch auch für die Pfle­ge im Aus­land, dass die Hilf­lo­sig­keit der pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­son nach­ge­wie­sen wird.

  • Fremd­ver­gleichs­grund­satz: Im Außen­steu­er­ge­setz wird der Fremd­ver­gleichs­grund­satz nach dem OECD-Mus­ter­ab­kom­men auf inter­na­tio­na­le Betriebs­stät­ten­fäl­le aus­ge­wei­tet. Außer­dem wer­den zukünf­tig auch grenz­über­schrei­ten­de Geschäfts­be­zie­hun­gen von Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten und Mit­un­ter­neh­mer­schaf­ten von der Vor­schrift erfasst.

  • Mini­job-Pausch­steu­er: Für die ein­heit­li­che Pausch­steu­er auf Mini­jobs von 2 % gel­ten bis­her die Rege­lun­gen der Abga­ben­ord­nung. Der Bun­des­rech­nungs­hof hat­te vor­ge­schla­gen, für das Erhe­bungs­ver­fah­ren der ein­heit­li­chen Pausch­steu­er die sozi­al­recht­li­chen Ver­fah­rens­vor­schrif­ten umfas­send anzu­wen­den. Es sei sehr auf­wen­dig, wenn die Mini­job-Zen­tra­le steu­er­recht­li­che und sozi­al­recht­li­che Ver­fah­rens­vor­schrif­ten neben­ein­an­der anwen­den muss. Die­ser Vor­schlag wird nun umge­setzt, sodass zukünf­tig auch für die Pausch­steu­er die sozi­al­recht­li­chen Rege­lun­gen bei der Erhe­bung von Säum­nis­zu­schlä­gen, Mahn­ge­büh­ren sowie für das Mahn­ver­fah­ren anzu­wen­den sind.

  • Aus­kunfts- und Vor­la­ge­ver­lan­gen: Als Reak­ti­on auf ein Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs will das Finanz­mi­nis­te­ri­um jetzt das Vor­la­ge­ver­lan­gen mit dem Aus­kunfts­ver­lan­gen gleich­stel­len. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat­te näm­lich ent­schie­den, dass eine Finanz­be­hör­de erst dann Unter­la­gen anfor­dern kann, wenn die zuvor vom Vor­la­ge­pflich­ti­gen ver­lang­te Aus­kunft nicht oder nicht aus­rei­chend erteilt wur­de. Zukünf­tig kön­nen die Finanz­be­hör­den direkt die Vor­la­ge von Unter­la­gen ver­lan­gen, ohne vor­her ein Aus­kunfts­er­su­chen abwar­ten zu müs­sen. Der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band sieht auch die­se Ent­wick­lung als äußerst bedenk­lich an. Schließ­lich greift das Her­aus­ga­be­ver­lan­gen weit­aus stär­ker in die Per­sön­lich­keits­sphä­re eines Vor­la­ge­pflich­ti­gen ein als ein blo­ßes Aus­kunfts­er­su­chen.

  • EU-Amts­hil­fe­richt­li­nie: Mit dem im Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 ent­hal­te­nen EU-Amts­hil­fe­ge­setz (EUAHiG) wird die EU-Amts­hil­fe­richt­li­nie in deut­sches Recht umge­setzt. Sie soll die Zusam­men­ar­beit der Ver­wal­tungs­be­hör­den bei der Besteue­rung stär­ken, unter ande­rem mit dem Ziel, die Steu­ern bei grenz­über­schrei­ten­den Steu­er­sach­ver­hal­ten ord­nungs­ge­mäß fest­set­zen zu kön­nen. Außer­dem ver­pflich­tet die Richt­li­nie die EU-Staa­ten, sich auf Ersu­chen gegen­sei­tig alle für ein Besteue­rungs- oder Steu­er­straf­ver­fah­ren erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen zu ertei­len. Die Über­mitt­lung von Infor­ma­tio­nen kann ein Staat nicht mehr des­halb ableh­nen, weil er selbst kein eige­nes Inter­es­se an der Über­mitt­lung hat oder die Infor­ma­ti­on sich in pri­vi­le­gier­ter Hand (Bank, Treu­hän­der etc.) befin­det.

  • EU-Recht: Wei­te­re Ände­run­gen betref­fen Ergän­zun­gen und redak­tio­nel­le Anpas­sun­gen des deut­schen Steu­er­rechts an EU-Recht, ins­be­son­de­re an den Ver­trag von Lis­sa­bon, die Neu­fas­sung der Mut­ter-Toch­ter-Richt­li­nie, neue Rege­lun­gen in der Mehr­wert­steu­er­sys­tem-Richt­li­nie sowie der Rech­nungs­stel­lungs­richt­li­nie.