Zinsen auf Rentennachzahlung

Die Zinsen auf eine Rentennachzahlung zählen nicht als Kapitaleinkünfte, sondern wie die Rentennachzahlung selbst als sonstige Einkünfte.

Die Zin­sen, die die Ren­ten­ver­si­che­rung bei einer Ren­ten­nach­zah­lung zahlt, sind kei­ne Kapi­tal­ein­künf­te. Nach einem Urteil des Finanz­ge­richts Sach­sen sind die Zin­sen statt­des­sen wie die Ren­ten­nach­zah­lung selbst zu behan­deln und damit als sons­ti­ge Ein­künf­te steu­er­pflich­tig.