Jahressteuergesetz 2013 liegt als Regierungsentwurf vor

Die Steuerpflicht von Wehrsold und Taschengeld der Bufdis soll jetzt nur noch eingeschränkt gelten. Außerdem werden die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen von zehn auf sieben Jahre reduziert.

Mit einem Monat Ver­spä­tung hat das Kabi­nett den Regie­rungs­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2013 jetzt ver­ab­schie­det. Dabei gibt es gegen­über dem Refe­ren­ten­ent­wurf bereits zwei wesent­li­che Ände­run­gen. Zum einen haben der Ver­tei­di­gungs- und der Finanz­mi­nis­ter jetzt einen Kom­pro­miss zur Besteue­rung des Wehr­solds gefun­den. Dem­nach sol­len der bis­he­ri­ge Wehr­sold (ca. 280 — 350 Euro monat­lich) und das für den Bun­des­frei­wil­li­gen­dienst gezahl­te Taschen­geld (der­zeit maxi­mal 336 Euro monat­lich) steu­er­frei blei­ben. Alle sons­ti­gen Geld- und Sach­be­zü­ge der frei­wil­li­gen Sol­da­ten sol­len dage­gen steu­er­pflich­tig sein, wobei ohne­hin nur die­je­ni­gen betrof­fen sind, die ab dem 1. Janu­ar 2013 zur Bun­des­wehr gehen. Außer­dem sol­len die Auf­be­wah­rungs­fris­ten im Steu­er­recht ver­kürzt wer­den. Statt bis­her 10 Jah­ren müs­sen Unter­la­gen ab 2013 nur noch acht Jah­re und ab 2015 nur noch sie­ben Jah­re auf­be­wahrt wer­den. Die Auf­be­wah­rungs­fris­ten im Han­dels­ge­setz­buch wer­den eben­falls ange­passt. Eigent­lich woll­te der Wirt­schafts­mi­nis­ter eine Ver­kür­zung auf fünf Jah­re durch­set­zen, doch dage­gen haben sich die Bun­des­län­der gesträubt.