Kein Kindergeld bei Übergangszeit von mehr als vier Monaten

Dass es bei einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen Schulzeit und Wehr- oder Zivildienst kein Kindergeld mehr gibt, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß.

Die gesetz­li­che Rege­lung, nach der ein Kind, das nach Been­di­gung der Schul­zeit län­ger als vier Mona­te auf den Beginn des gesetz­li­chen Wehr- oder Zivil­diens­tes war­tet, wäh­rend die­ser Über­gangs­zeit nicht berück­sich­tigt wird, hält der Bun­des­fi­nanz­hof weder für lücken­haft, noch ver­stößt sie sei­ner Mei­nung nach gegen das Grund­ge­setz. Das gilt unab­hän­gig davon, ob die län­ge­re War­te­frist abseh­bar war oder nicht.