Höhere Grunderwerbsteuer für Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern erhöht ebenfalls seine Grunderwerbsteuer auf 5 %.

Meck­len­burg-Vor­pom­mern schließt sich der immer län­ger wer­den­den Rie­ge der Län­der an, die ihre Grund­er­werb­steu­er deut­lich anhe­ben. Der Land­tag hat am 20. Juni 2012 die Erhö­hung der Grund­er­werb­steu­er von 3,5 Pro­zent auf 5 Pro­zent beschlos­sen. Die Ände­rung des Steu­er­sat­zes wird nach Anga­ben des Finanz­mi­nis­te­ri­ums am 29. Juni 2012 im Gesetz- und Ver­ord­nungs­blatt ver­kün­det und tritt somit am 30. Juni 2012 in Kraft. Im Gegen­satz zu ande­ren Bun­des­län­dern, die ihre Grund­er­werb­steu­er­erhö­hung zum Teil mit sehr lan­ger Vor­lauf­zeit ange­kün­digt haben, bleibt hier prak­tisch kei­ne Zeit mehr für schnel­le Immo­bi­li­en­ver­käu­fe vor Inkraft­tre­ten der Ände­rung.