EU empfiehlt eine Steuerreform

Im Rahmen einer besseren wirtschaftspolitischen Koordinierung soll Deutschland Ausnahmen bei der Umsatz- und Einkommensteuerabschaffen und die Abgabenlast für Arbeitnehmer senken.

Nach­dem die EU-Kom­mis­si­on die Wirt­schafts­po­li­tik aller Mit­glieds­staa­ten unter die Lupe genom­men hat, hat sie Vor­schlä­ge für eine bes­se­re wirt­schafts­po­li­ti­sche Koor­di­nie­rung vor­ge­legt. Für Deutsch­land emp­fiehlt die Kom­mis­si­on vor allem Ände­run­gen im Steu­er­recht, ins­be­son­de­re die Abschaf­fung von Aus­nah­men bei der Mehr­wert- und Umsatz­steu­er. Außer­dem sol­le Deutsch­land die Grund­steu­er erhö­hen, meint die Kom­mis­si­on. Im Gegen­zug soll die Steu­er- und Abga­ben­last der Arbeit­neh­mer gesenkt wer­den. Aller­dings han­delt es sich bei allen Vor­schlä­gen um unver­bind­li­che Emp­feh­lun­gen — bei Nicht­be­ach­tung dro­hen den Staa­ten kei­ne unmit­tel­ba­ren Stra­fen.