Schulgeld an schweizerische Privatschule nicht abziehbar

Schulgeld für eine schweizerische Privatschule ist anders als bei Privatschulen in EU-Ländern nicht steuerlich abziehbar.

Schul­geld, das an eine schwei­ze­ri­sche Pri­vat­schu­le gezahlt wird, kann nicht als Son­der­aus­ga­be abge­zo­gen wer­den. In die­sem Ver­bot sieht der Bun­des­fi­nanz­hof kei­ne Ver­let­zung der Kapi­tal­ver­kehrs­frei­heit, denn das Frei­zü­gig­keits­ab­kom­men zwi­schen der EU und der Schweiz gewährt kei­nen Anspruch auf Gleich­be­hand­lung mit Pri­vat­schu­len in der EU oder im EWR. Nur wenn die Pri­vat­schu­le eine staat­lich geneh­mig­te Ersatz­schu­le oder eine aner­kann­te Ergän­zungs­schu­le wäre, käme ein Abzug auch bei dem in der Schweiz gezahl­ten Schul­geld in Fra­ge.