Stellungnahme des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2013

Auf 128 Seiten hat der Bundesrat seine Änderungswünsche zum aktuellen Gesetzentwurf für das Jahressteuergesetz 2013 aufgelistet.

In einer 128 Sei­ten star­ken Stel­lung­nah­me nennt der Bun­des­rat meh­re­re Ände­rungs­wün­sche am Jah­res­steu­er­ge­setz 2013. So wol­len die Län­der die Cash-GmbHs, über die Bar­ver­mö­gen steu­er­frei auf die nächs­te Genera­ti­on über­tra­gen wer­den kann, stark ein­schrän­ken. Außer­dem soll die inlän­di­sche Steu­er­be­frei­ung für Kapi­tal­erträ­ge aus Streu­be­sitz (Betei­li­gun­gen unter 10 % eines Unter­neh­mens an einem ande­ren Unter­neh­men) abschaf­fen. Die­sen Schritt wür­de die Recht­spre­chung des Euro­päi­schen Gerichts­hofs not­wen­dig machen. Zudem bit­tet der Bun­des­rat, die Rechts­grund­la­gen für eine Gleich­stel­lung der ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaft mit der Ehe im Steu­er­recht zu schaf­fen.