E-Bilanz kommt wie geplant

Beim Projekt “E-Bilanz” ist keine weitere Verschiebung geplant — spätestens ab 2013 sind alle Unternehmen betroffen.

Eigent­lich soll­te das Zeit­al­ter der E-Bilanz schon 2011 begin­nen, aber Pro­tes­te aus der Wirt­schaft und unge­klär­te Fra­gen hat­ten das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um zu einer Ver­schie­bung um ein Jahr ver­an­lasst. Die Zeit woll­te das Minis­te­ri­um für eine Test­pha­se nut­zen, in der eini­ge Unter­neh­men bereits frei­wil­lig ihre Bilanz elek­tro­nisch über­mit­teln kön­nen, um Schwach­stel­len im Sys­tem aus­zu­mer­zen. Ange­sichts des durch­schla­gen­den Erfolgs ande­rer IT-Groß­pro­jek­te der Finanz­ver­wal­tung war das sicher eine wei­se Ent­schei­dung.

Jetzt ist die­se Test­pha­se abge­schlos­sen, und wer dar­auf gehofft hat, dass tech­ni­sche oder admi­nis­tra­ti­ve Pro­ble­me das Minis­te­ri­um zu einer erneu­ten Ver­schie­bung bewe­gen wür­den, muss sich auf eine Ent­täu­schung gefasst machen. Vol­ler Stolz ließ das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um näm­lich Ende Mai ver­kün­den: “Die E-Bilanz kommt wie geplant — alle Erleich­te­run­gen gel­ten auf Dau­er”.

Die­se Aus­sa­ge ist ein Weck­ruf für alle Unter­neh­men, die sich bis­her über die Ein­füh­rung der E-Bilanz noch kei­ne Gedan­ken gemacht haben, denn die E-Bilanz bedeu­tet nicht nur eine schlich­te Ände­rung des Kom­mu­ni­ka­ti­ons­wegs. Die Bilanz­da­ten müs­sen näm­lich in einem von der Finanz­ver­wal­tung vor­ge­ge­be­nen struk­tu­rier­ten For­mat ein­ge­reicht wer­den. Das ver­langt zum Teil durch­aus Anpas­sun­gen im Rech­nungs­we­sen, um die teil­wei­se sehr detail­lier­ten Pflicht­an­ga­ben ohne gro­ße Nach­ar­beit lie­fern zu kön­nen.

In sei­ner Pres­se­mit­tei­lung behaup­tet das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um zwar, jeder müs­se nur die Fel­der aus­fül­len, die ihn tat­säch­lich betref­fen. Außer­dem sei über Auf­fang­po­si­tio­nen die Grund­la­ge dafür geschaf­fen wor­den, dass das Rech­nungs­we­sen der Unter­neh­men blei­ben kann wie es ist. Die bei­den Feld­ar­ten erklärt das Minis­te­ri­um so:

  • Muss­fel­der: Lässt sich ein Muss­feld nicht mit Wer­ten fül­len, weil sich bei­spiels­wei­se die benö­tig­te Infor­ma­ti­on aus der ord­nungs­mä­ßi­gen indi­vi­du­el­len Buch­füh­rung nicht ablei­ten lässt, ist zur erfolg­rei­chen Über­mitt­lung die ent­spre­chen­de Posi­ti­on als “leer” (tech­nisch mit NIL für “Not in List”) zu über­mit­teln.

  • Auf­fang­po­si­tio­nen: Von beson­de­rer Bedeu­tung für die E-Bilanz sind die Auf­fang­po­si­tio­nen, die dann genutzt wer­den kön­nen, wenn für einen bestimm­ten Sach­ver­halt eine durch Muss­fel­der vor­ge­ge­be­ne Dif­fe­ren­zie­rung nicht aus der Buch­füh­rung abge­lei­tet wer­den kann. Es wird dau­er­haft Auf­fang­po­si­tio­nen geben, denn sie wer­den benö­tigt, um der gege­be­nen Rechts­si­tua­ti­on gerecht zu wer­den. Eine Strei­chung die­ser Posi­tio­nen zu einem bestimm­ten Stich­tag war und ist nicht beab­sich­tigt.

Für die­ses Ver­spre­chen gibt es aller­dings kei­ne gesetz­li­che Garan­tie, und die Finanz­ver­wal­tung ver­spricht sich von der elek­tro­ni­schen Über­mitt­lung der Daten eine wesent­lich bes­se­re Ver­gleich­bar­keit und auto­ma­ti­sier­te Prüf­bar­keit der Jah­res­ab­schlüs­se. Die auto­ma­ti­sche Prü­fung funk­tio­niert aber umso bes­ser, je mehr Daten dem Finanz­amt vor­lie­gen. Vor die­sem Hin­ter­grund ist das Ver­spre­chen also mit Vor­sicht zu genie­ßen.

Selbst wenn kei­ne Anpas­sung im Rech­nungs­we­sen not­wen­dig ist, bleibt immer noch die tech­ni­sche Sei­te der Umstel­lung auf die E-Bilanz. Das lau­fen­de Jahr bie­tet die Gele­gen­heit für einen Test­lauf auf mög­li­che Pro­ble­me und not­wen­di­ge Anpas­sun­gen, denn noch ist die E-Bilanz nicht ver­pflich­tend. Zwar schreibt das Gesetz vor, dass die Bilanz grund­sätz­lich für alle Wirt­schafts­jah­re, die nach dem 31. Dezem­ber 2011 begin­nen, elek­tro­nisch an die Finanz­ver­wal­tung zu über­mit­teln ist. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat aller­dings für das ers­te Jahr eine Nicht­be­an­stan­dungs­re­ge­lung her­aus­ge­ge­ben, sodass die Bilanz noch ein­mal in Papier­form abge­ge­ben wer­den kann. Spä­tes­tens ab dem Wirt­schafts­jahr 2013 sind die Bilan­zen dann aber ver­pflich­tend elek­tro­nisch zu über­mit­teln.