Schenkung des Verkaufserlöses von Gesellschaftsanteilen

Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen wird anders bewertet, wenn der Beschenkte an einen geplanten Verkauf der Anteile durch den Schenker gebunden ist.

Die Schen­kungsteu­er auf die Schen­kung von Gesell­schafts­an­tei­len kann höher aus­fal­len als gedacht. Wenn der Beschenk­te näm­lich nicht frei über die Gesell­schafts­an­tei­le ver­fü­gen kann, son­dern an einen geplan­ten Ver­kauf der Antei­le durch den Schen­ker gebun­den ist, liegt eine mit­tel­ba­re Schen­kung des Ver­kaufs­er­lö­ses aus den Gesell­schafts­an­tei­len vor, meint der Bun­des­fi­nanz­hof. In die­sem Fall kann das Finanz­amt den Ver­kaufs­er­lös anstel­le des mög­li­cher­wei­se nied­ri­ge­ren bewer­tungs­recht­li­chen Werts der Antei­le als Grund­la­ge für die Schen­kungsteu­er anset­zen.