Schenkung des Verkaufserlöses von Gesellschaftsanteilen
Die Schenkung von Gesellschaftsanteilen wird anders bewertet, wenn der Beschenkte an einen geplanten Verkauf der Anteile durch den Schenker gebunden ist.
Die Schenkungsteuer auf die Schenkung von Gesellschaftsanteilen kann höher ausfallen als gedacht. Wenn der Beschenkte nämlich nicht frei über die Gesellschaftsanteile verfügen kann, sondern an einen geplanten Verkauf der Anteile durch den Schenker gebunden ist, liegt eine mittelbare Schenkung des Verkaufserlöses aus den Gesellschaftsanteilen vor, meint der Bundesfinanzhof. In diesem Fall kann das Finanzamt den Verkaufserlös anstelle des möglicherweise niedrigeren bewertungsrechtlichen Werts der Anteile als Grundlage für die Schenkungsteuer ansetzen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
- Einspruch gegen Grundsteuerwertbescheid trotz Grundstücksübertragung möglich
- Zurückweisung von Einsprüchen zum Solidaritätszuschlag
- Anpassung der GoBD an die Einführung der E-Rechnung
- Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein
- Kosten der Lebensführung bei doppelter Haushaltsführung
- Online-Glücksspiel als gewerbliche Tätigkeit
- Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen und Schwimmkursen
- Aktualisierte Regeln für die E-Bilanz
- Langer Erbstreit schützt nicht vor Nachzahlungszinsen