Ausländische Sozialversicherungsbeiträge nicht abziehbar

Ausländische Sozialversicherungsbeiträge auf in Deutschland steuerfreie Einkünfte sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.

Wenig über­ra­schend hat der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den, dass aus­län­di­sche Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge nicht steu­er­lich als Son­der­aus­ga­ben abzieh­bar sind, wenn sie sich auf Ein­künf­te bezie­hen, die auf­grund eines Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­mens steu­er­frei sind. Im Streit­fall ging es um Bei­trä­ge an die schwei­ze­ri­sche Alters- und Hin­ter­las­se­nen­ver­si­che­rung, die bereits in der Schweiz steu­er­lich berück­sich­tigt wor­den sind.