Nutzung eines Dienstwagens durch den Ehegatten

Auch die Nutzung des Dienstwagens durch den Ehegatten zählt als Privatnutzung, die als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.

Ist eine Nut­zung des Dienst­wa­gens zwar arbeits­ver­trag­lich unter­sagt, ist jedoch die Mit­be­nut­zung des Dienst­wa­gens durch den Ehe­gat­ten des Arbeit­neh­mers gestat­tet, darf das Finanz­amt auch von einer pri­va­ten Nut­zung des Dienst­wa­gens aus­ge­hen. Das gilt erst recht, wenn das arbeits­ver­trag­li­che Ver­bot von nie­mand über­wacht wor­den ist. Man­gels eines Fahr­ten­buchs ist dann die 1%-Regelung anzu­wen­den. Das Finanz­ge­richt Müns­ter hat mit die­sem Urteil ganz klar der Auf­fas­sung des Finanz­amts zuge­stimmt.