Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften

Gegen die Steuerpflicht von Erstattungszinsen bei Kapitalgesellschaften ist jetzt eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten sind Erstat­tungs­zin­sen immer steu­er­pflich­tig, hat­te der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den. Anders als Pri­vat­per­so­nen und Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten hät­ten Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten näm­lich kei­ne außer­be­trieb­li­che Sphä­re. Gegen die­se Ent­schei­dung des Bun­des­fi­nanz­hofs sind nun Ver­fas­sungs­be­schwer­den beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt anhän­gig. Damit bie­tet es sich an, gegen die Beschei­de zur Kör­per­schaft­steu­er und Gewer­be­steu­er Ein­spruch ein­zu­le­gen und das Ruhen des Ver­fah­rens zu bean­tra­gen, um von einer mög­li­chen posi­ti­ven Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts spä­ter pro­fi­tie­ren zu kön­nen.