Mikrodarlehen für Kleingründungen

Für kleine Existenzgründungen bietet die Deutsche Ausgleichsbank ab Oktober ein unbürokratisches Kleindarlehen bis 25.000 EUR an.

Ab dem 1. Okto­ber 2002 unter­stützt die Deut­sche Aus­gleichs­bank (DtA) mit einer neu­en Leis­tung, dem DtA-Mikro-Dar­le­hen, klei­ne Exis­tenz­grün­dun­gen von Fir­men mit bis zu zehn Mit­ar­bei­tern. Maxi­mal 25.000 EUR wer­den als Dar­le­hen gewährt. Die Lauf­zeit für das Dar­le­hen beträgt fünf Jah­re, wovon ein hal­bes Jahr til­gungs­frei ist. Bean­tra­gen kön­nen das Mikro-Dar­le­hen nicht nur ange­hen­de Exis­tenz­grün­der, son­dern auch akti­ve Unter­neh­mer, sofern ihre Unter­neh­mens­grün­dung nicht mehr als drei Jah­re zurück liegt.

Zwei Vor­tei­le zeich­nen das neue Mikro-Dar­le­hen aus: Die Anträ­ge kön­nen unbü­ro­kra­tisch mit nur einem For­mu­lar gestellt wer­den und sol­len schnell bear­bei­tet und aus­ge­zahlt wer­den. Außer­dem gewährt die DtA den Haus­ban­ken eine Haf­tungs­frei­stel­lung von 80 %, wodurch das Dar­le­hen auch dann gewährt wer­den kann, wenn die vor­han­de­nen Sicher­hei­ten nicht zur Absi­che­rung des gesam­ten Betra­ges aus­rei­chen.